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Förderung für Ihre Wärmepumpe: bis zu 70 % Zuschuss

Die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) bezahlt einen großen Teil Ihrer neuen Wärmepumpe. Bei niedrigem Haushaltseinkommen sind bis zu 80 % möglich. Den Antrag erledigen wir gemeinsam mit Ihnen.

Stand: Oktober 2026, Konditionen der KfW seit 21. Juli 2026, ohne Gewähr

Förderrechner

Wie viel Zuschuss bekommen Sie?

Womit heizen Sie heute?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr
Ihr möglicher Zuschuss –
  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus:
  • Einkommensbonus:
Förderung mit mir sichern Unverbindliche Orientierung nach den KfW-Konditionen seit 21.07.2026. Den genauen Betrag prüfen wir für Ihr Haus.

So setzt sich die Förderung zusammen

30 %

Grundförderung

Für alle, die eine fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen.

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung.

10 bis 40 %

Einkommensbonus

40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit Kind zählen 10.000 € weniger.

28.000 €

Förderfähige Kosten

Höchstbetrag für die erste Wohneinheit. Insgesamt sind bis zu 70 % möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %.

Warum sich 2026 noch lohnt

Die KfW hat angekündigt, dass die Förderung ab 2027 sinkt.

  • Ab 1. Februar 2027: Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 12 %, danach alle sechs Monate 4 Punkte weniger
  • Ab 2027: Grundförderung für Wärmepumpen 15 % (plus 15 % Bonus nur für Geräte aus EU-Fertigung)
  • Ab 1. Februar 2027: förderfähige Kosten sinken halbjährlich um je 750 €

So läuft der Antrag ab

Bestätigung zum Antrag

Der Fachbetrieb erstellt die BzA mit den geplanten Kosten.

Vertrag mit Bedingung

Der Auftrag wird erst mit der Förderzusage wirksam. Kein Risiko für Sie.

Antrag bei der KfW

Online in „Meine KfW“. Ich helfe Ihnen dabei.

Einbau & Auszahlung

Nach der Zusage bauen wir ein, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.

Und bei Photovoltaik?

Für PV-Anlagen und Speicher auf Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz: Sie zahlen 0 % Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage. Mehr zu Photovoltaik

Andreas Singer

Den Papierkram übernehmen wir.

Ich prüfe Ihre Förderung persönlich und begleite Sie vom Antrag bis zur Auszahlung.